Diese Verpackungsvorschrift bildet die vertragliche Grundlage für die Anlieferung von Teilen an Funkwerk ITK. Sie stellt eine Ergänzung zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen dar und informiert den Lieferanten über die Funkwerk-Verpackungsvorschriften, so dass ein optimiertes Verpackungssystem entwickelt und installiert werden kann.
Ziel ist ein rationalisiertes und standardisiertes Verpackungssystem, das einen reibungslosen Materialfluss unter Berücksichtigung sämtlicher qualitativer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte erlaubt. Umweltschutz- und Logistik-Anforderungen sind gemäß folgenden Kriterien einzuhalten:
- Ökologische Schwerpunkte und Umweltverträglichkeit
- Logistikanforderungen (Materialfluss)
- Qualitätssicherung
- Arbeits- und Umweltschutz
- Wirtschaftliche Effizienz
Der Lieferant stellt sicher, dass seine Ware so verpackt wird, dass diese in der vereinbarten Qualität in die Fertigungsprozesse einfließen kann.
Die Verpackung muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Für alle Verpackungen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und für den Umweltschutz. (recyclebare Materialien)
Jede Verpackung ist beim Transport Belastungen wie Stößen, Vibration, Druck und Umwelteinflüssen wie Feuchtigkeit, Staub und Schmutz ausgesetzt. Deshalb muss auf eine dem Funkwerk ITK Produkt oder Halbfabrikat entsprechend adäquate, qualitativ gute Verpackung geachtet werden. Grundsätzlich muss die Verpackung transportgerecht bzw. beanspruchungsgerecht ausgelegt sein.
Die direkte Verpackung der Ware liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant hat durch eine entsprechende Verpackung dafür Sorge zu tragen, dass die Ware in qualitativ einwandfreiem Zustand ihr Ziel erreicht. Die beste Außenverpackung ist nutzlos, wenn nicht auch eine dem Produkt angemessene Innenverpackung vorhanden ist. Die Innenverpackung polstert, fixiert das Produkt und sorgt für Abstand zur Außenverpackung. Falls mehrere Produkte in einem Paket verpackt werden, sorgt die Innenverpackung außerdem für Abstand zwischen den einzelnen Produkten. Ist das Packgut staubempfindlich oder werden spätere Funktionen des Produkts durch Verschmutzung während des Transports gefährdet, muss die Innenverpackung Aufgaben zum Schutz gegenüber Staub und Schmutz oder auch elektrostatischer Aufladung mit übernehmen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird bei der Wareneingangsprüfung kontrolliert. Bei Nichteinhaltung werden entstehende Kosten (Umpack, Materialkosten) in Rechnung gestellt oder die Ware zu Lasten des Versenders zurückgesendet.
Grundsätzlich gilt der Ansatz möglichst in
mehrwegfähigen Verpackungen zu liefern.
Dies kann jedoch im Ausnahmefall (Wirtschaftlichkeit) auch in Einwegverpackungen geschehen.
Zum zusätzlichen Schutz dürfen ausschließlich nur recyclebare Materialien (Gefache / Zwischenlagen) verwendet
werden.
Anforderungen EinwegverpackungDie von den Lieferanten eingesetzte Ausweichverpackung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen.
- Die Verpackung muss ausreichend stabil sein, um den Schutz des Materials zu gewährleisten.
- Die Verpackung muss beim Transport bis zu einer Höhe von drei Metern stapelbar sein, so dass durch den
Einsatz der Ausweichverpackung keine zusätzlichen Frachtkosten entstehen
- Eine entsprechende Last- und Stapelfähigkeit muss auf der Verpackung sichtbar angebracht werden.
- Die Abmessungen der Einwegverpackung sollten grundsätzlich dem Originalbehälter entsprechen.
- Die Verpackung muss sortenrein zu recyceln sein. (keine Verbundstoffe) Die Verantwortung für eine
ordnungsgemäße Verpackung hinsichtlich genannter Forderungen trägt der Lieferant.
- Er ist ebenso für die Entwicklung geeigneter Ladungsträger verantwortlich und stellt entsprechend den
Absprachen mit Funkwerk ITK geeignete Verpackungsversuche vor.
- Auf der Verpackung muss ein gut sichtbarer und lesbarer Aufkleber / Etikettierung angebracht werden
Anforderungen an eine ESD gerechte Verpackung
Elektronik Komponenten und Baugruppen sind sicher zu Verpacken und gut sichtbar mit dem Warnzeichen ESDS
(Elektrostatisch empfindliche Komponente) nach DIN EN 61340-5-1 zu kennzeichnen.
- Teile sind gegen elektrostatische, elektromagnetische und magnetische Felder zu schützen.
- Teile müssen staubgeschützt verpackt werden
- Teile müssen gegen Stöße geschützt werden
- Soweit vorhanden, müssen Pins und Kontakte gegen mechanische Einwirkung geschützt werden.
- Die Schutz- und Handlingfunktion der Verpackung muss beachtet werden
- Die Gebindegröße darf möglichst
nicht verändert werden
Anforderungen an den Lieferschein
Der Lieferschein muss der Ware beiliegen. Dies kann im Karton sein oder am Karton mittels einer Versandtasche.
Ein komplett ausgestatteter Lieferschein muss folgende Informationen enthalten:
- Absender
- Absender Kontaktdaten / Ansprechpartner
- Datum
- Warenempfänger mit Angabe Abgabepunktes
- Bestellnummer von Funkwerk ITK
- Bestellinformationen (von Funkwerk ITK)
- Lieferbedingung und Versandart
- Position / Bezeichnung / Materialnummer / Menge / Bemerkungen
- Bruttogewicht der Packstücke pro Lieferschein / Bestellung (Bestellnummer)
- Anzahl Packstücke pro Lieferschein/Bestellung (Bestellnummer)
- Falls in der Bestellung gefordert ein 3.1 Zeugnis
Allgemeines
Öffnungszeiten Wareneingang
Unsere Warenannahmezeiten sind:
Montag – Donnerstag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag von 7:00 – 13: 30 Uhr
Kontaktdaten und Anlieferanschrift
Funkwerk Information Technologies Karlsfeld GmbH
Dieselstr. 3
85757 Karlsfeld
Frau Ingrid Störzer
Tel: 08131/9075-114
Fax: 08131/9075-470
Email:
ingrid.stoerzer@funkwerk-itk.com